Was tun, wenn Dein Paket und Produkt beschädigt bei Dir ankommt? All unsere Verpackungen wurden von der Post in Bern geprüft und für gut und ausreichend geschützt befunden. Leider gibt es trotzdem eine sehr kleine Anzahl von Sendungen, welche postbedingt, beschädigt beim Kunden ankommen. Es tut uns leid, wenn Kunden Pakete mit beschädigtem Inhalt erhalten. Ist ein Schadenfall eingetreten, so muss folgendermassen vorgegangen werden. A) Vorgehensweise wenn eine Sendung beschädigt eintrifft? 1. Zeige die beschädigte Sendung deiner zuständigen Poststelle. Gemäss Schweizerischer Post hat jeder Empfänger innert 8 Tagen das Recht resp. die Pflicht einen Schaden bei der für ihn zuständigen Postfiliale zu melden. Die für Dich zuständige Poststelle findest Du unter folgendem Link https://places.post.ch/?lang=de Du solltest die gesamte Bestellung mit Sendungsnummer mitnehmen, das beinhaltet:
Sendungsinhalt (bei sehr grossen Sperrgutsendungen genügen allenfalls Fotos, kläre dies jedoch vorgängig mit der Poststelle ab)
Verpackung inkl. Frankatur mit 18-stelliger Sendungsnummer. Diese ist in der Regel auf dem roten Dokumenten-Umschlag aufgeklebt, welche deinen Lieferschein beinhaltet.
Sämtliche vorhandene Lieferpapiere (Rechnung, Lieferschein etc.)
In der Regel wird von der Post ein Schadenprotokoll erstellt und gleichzeitig der Anspruch auf Schadenersatz geprüft. Wenn die Post die reklamierte Sendung als Schadenfall akzeptiert, wird uns das Schadenprotokoll samt Kostengutsprache zugestellt. Sobald wir das Schadenprotokoll und die Kostengutsprache erhalten haben können wir mit der Produktion der Ersatzlieferung beginnen. 2. Teile uns den Schaden mit Schreibe uns nach dem Besuch bei deiner zuständigen Postfiliale eine Mail an schaden@happywall.ch und teile uns den Schaden zusammen mit einem Foto des Schadenprotokolls der Post mit. B) Ist der Schaden bereits bei der Paketübergabe erkennbar? Falls Du den Schaden bereits bei der Übergabe bemerkst, kannst Du die Annahme der Ware verweigern und einen Vermerk auf die Sendung schreiben. Dies ist jedoch nur bei einer persönlichen Übergabe durch einen Zusteller der Post möglich. C) Beschädigung bei Kundendefinierter Zustellung (Deponierung, Abgabe an Nachbar oder Etagenzustellung) Falls Du deine Zustellung durch eine angebotene Dienstleistung, wie beispielsweise Deponierung, Zustellung an Nachbar oder Etagenzustellung, gesteuert hast, behält sich die Post und HappyWall vor von Ihrem Vertrag zurückzutreten und die Haftung für das beschädigte Paket abzulehnen.